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BVerwG, 29.06.1960 - V C 179.59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Düsseldorf, 01.07.1959 - 3 K 1583/59
- BVerwG, 29.06.1960 - V C 179.59
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 08.07.1957 - V C 305.56
Auslegung des Begriffs "kriegsgefangen" i.S.d. § 1 Abs. 1 Heimkehrergesetz (HkG) …
Auszug aus BVerwG, 29.06.1960 - V C 179.59
Das erkennende Gericht hat in seinemUrteil vom 8. Juli 1957 - BVerwG V C 305.56 - [BVerwGE 5, 186] und fortan in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, daß es für die Frage, ob jemand Kriegsgefangener im Sinne des Gesetzes ist, lediglich auf den Grund seiner Festnahme, nicht aber auf den Grund seiner weiteren Festhaltung ankommt, und daß nur in den Fällen etwas anderes gilt, in denen die besondere Regelung des § 2 Abs. 1 Satz 3 KgfEG Platz greift.Doch kommt es im vorliegenden Fall auf die in dem Urteil vom 8. Juli 1957 (a.a.O.) näher ausgeführten Gründe nicht an.
- BVerwG, 03.03.1958 - V C 256.57
Auszug aus BVerwG, 29.06.1960 - V C 179.59
Legt man diese Rechtsauffassung dem vorliegenden Fall zugrunde, so ist der Kläger, der nach den tatsächlichen Feststellungen des Landesverwaltungsgerichts als Angehöriger der Waffen-SS im militärischen Einsatz, also wegen militärischen Dienstes gefangengenommen worden ist, bis zu diesem Zeitpunkt oder seiner Entlassung Kriegsgefangener im Sinne des Gesetzes geblieben; denn die Kriegsgefangenschaft endet im übrigen - außer bei gelungener Flucht - nur durch Freilassung und Heimschaffung (Urteil vom 3. März 1958 [BVerwGE 6, 223]).
- BVerwG, 19.07.1961 - V C 184.59
Rechtsmittel
Die Anwendung dieser Vorschrift setzt nämlich nach Wortlaut und Sinnzusammenhang voraus, daß deutsche Stellen in völliger Unabhängigkeit von der Besatzungsmacht über die Freilassung der Gefangenen befinden konnten (Urteile vom 29. Juli 1959 - BVerwG V C 154.58 -, vom 21. Oktober 1959 - BVerwG V C 294.57 -, vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 154.59, BVerwG V C 179.59, BVerwG V C 185.59 - und vom 28. September 1960 - BVerwG V C 158.59 -). - BVerwG, 14.06.1961 - V C 83.59
Rechtsmittel
Zu prüfen bleibt allerdings, ob der Gewahrsam in dem Internierungslager Fallingbostel noch fremder Gewahrsam gewesen ist, oder ob und seit wann dort deutsche Stellen zur völlig selbständigen Entscheidung über die Entlassung der Gefangenen befugt waren (vgl.Urteil vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 179.59 -); denn davon hängt es ab, ob die Vorschrift des § 2 Abs. 1 Satz 3 KgfEG für diese Zeit die Gewährung von Entschädigung ausschließt. - BVerwG, 24.01.1962 - V C 18.60
Rechtsmittel
Nicht außer acht gelassen werden darf allerdings, daß allerdings, daß dem deutschen Recht der Begriff einer Kollektivschuld fremd ist(Urteile vom 25. Mai 1960 - BVerwG V C 13.58 - [DÖV 1961, 717 = Heimkehrer 1960 Nr. 21] und BVerwG V C 122.59, vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 179.59 - undvom 18. Oktober 1961 - BVerwG V C 224.59 -). - BVerwG, 28.09.1960 - V C 158.59
Rechtsmittel
Die Anwendung dieser Vorschrift setzt nämlich nach Wortlaut und Sinnzusammenhang voraus, daß deutsche Stellen in völliger Unabhängigkeit von der Besatzungsmacht über die Freilassung der Gefangenen befinden konnten(Urteile vom 29. Juli 1959 - BVerwG V C 154.58 -, vom 21. Oktober 1959 - BVerwG V C 294.57 -, vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 154.59, BVerwG V C 179.59 und BVerwG V C 185.59 -). - BVerwG, 28.09.1960 - V C 91.59
Rechtsmittel
Diese Rechtsprechung hat es in seinen Urteilenvom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 59.58, BVerwG V C 154.59, BVerwG V C 179.59, BVerwG V C 185.59 - einer nochmaligen Prüfung unterzogen, jedoch keinen Anlaß gefunden, von ihr abzugehen.